Stadt Bozen ( Südtirol-Italien)
Der BVF-Index (Beschränkungsindex der versiegelten Flächen)
Ein Teil der Prozesse der Degradation des Makro- und Mikroklimas unserer Umwelt wird durch die Versiegelung und Abdichtung der Böden verursacht und gefördert. Die Luft über den abgedichteten und versiegelten Flächen erwärmt sich und die Konvektivbewegungen sind die Ursache für die Zirkulation der Staubpartikel. Die Wärme der Sonne, die gespeichert wird und abstrahlt, ist direkt mitverantwortlich für den Anstieg der Temperaturen in unseren Städten, da der natürliche lindernde Effekt der Evapotranspiration der Vegetation fehlt. Da das natürliche Versickern des Niederschlages in den Boden zur Gänze unterbunden oder sehr stark eingeschränkt ist, führt sein schnelles Abfließen in Wasserläufe zu Störungen im Wasserhaushalt, denn der natürliche Kreislauf von Auffangen und Abgeben an die Umwelt mittels Infiltration, Evaporation und Evapotranspiration ist unterbrochen.
Angesichts dieser Tatsachen ist die Einführung von Technologien für die Bewirtschaftung des Niederschlags eine Möglichkeit der Kompensation und Eingrenzung der Auswirkungen auf die Umwelt: Infiltration und Entsorgung an der Oberfläche, Technologien für Dachbegrünung, Technologien der Ingenieurbiologie, und natürlich, wo noch möglich, die traditionelle Begrünung und Bepflanzung.
''Beschränkungsindex B.V.F.''
Um einen allgemeinen Überblick über diese Problematik zu erhalten und mögliche Lösungen der Kompensation und Eingrenzung der Auswirkungen auf die Umwelt zu finden, hat die Stadtgemeinde Bozen eine Studie in Auftrag gegeben mit dem Zweck, einen konkreten Vorschlag für die Einführung von Bestimmungen in der Gemeindebau-ordnung ausarbeiten zu lassen. Ergebnis dieser Studie war die Entscheidung für das Modell "Beschränkungsindex der versiegelten Flächen - B.V.F." und die Ausarbeitung eines endgültigen, umsetzbaren Vorschlages für die Einführung des Beschränkungsindex B.V.F. in den urbanistischen Instrumenten.
Vervollständigung der Gemeindebauordnung
Art. 19/bis der Gemeindebauordnung, welche mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 11 vom 10.02.2004 genehmigt wurde, schreibt vor, dass Neubauten und Sanierungen an bestehender Bausubstanz gemäß Buchst. d) von Art. 59 des L.G. 13/97, und alle Eingriffe jeglicher Art auf Grundstücken und/oder an bestehenden Gebäuden mit Auswirkung auf Außenflächen, die Niederschlägen ausgesetzt sind (Abdeckungen, Terrassen, Außengestaltungen, Höfe, Grünflächen, Oberflächen mit Bodenbelag, usw.), dem B.V.F.-Verfahren untergeordnet werden müssen.
Kontakt:
Amt für den Schutz der Umwelt und des Territoriums
Dienststelle Gärtnerei
Mühlbachpromenade 22 - I-39100 Bozen
Tel. 0471 918 445 - Fax 0471 918 498
Verantwortliche: Dr. Ulrike Buratti
Referent/en:
Dr. Elena Crescini
Geom. Katia Zanoner
stadtgaertnerei@gemeinde.bozen.it
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr: 9.00-12.30 Uhr
Di: auch 15.00-16.30 Uhr
Donnerstag Bürgertag: 8.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr
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